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AGB

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1 Mit diesen Bedingungen verlieren alle vorangegangenen Preise und Vereinbarungen
ihre Gültigkeit. Für druck- oder programmtechnische Fehler wird keine Haftung
übernommen. Alle Geschäfte tätigen wir auf der Grundlage unserer Verkaufs-, Lieferund
Zahlungsbedingungen. Anders lautende Bedingungen unserer Kunden werden
unter keinen Umständen zum Vertragsinhalt und bedürfen nicht unseres Widerspruchs.

1.2 Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn der
Kunde eine Warenlieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellung erhält.

1.3 Bei sämtlichen Sendungen, auch bei Lieferungen frei Empfangsstation, geht die Gefahr
gemäß § 446 BGB auf den Kunden als Käufer über, sobald wir die Waren dem
Spediteur/Transportunternehmer übergeben haben. Etwaige Schadensersatzansprüche
gegen den Transportunternehmer treten wir hiermit an den Kunden ab, der die
Abtretung annimmt. Für Beschädigungen oder Verlust während des Transports wird
kein kostenloser Ersatz geleistet.

1.4 Wir behalten uns technische Änderungen vor, soweit diese nicht zu einer Minderung
der Gebrauchstauglichkeit unserer Produkte führen. Bei Änderungen und Modellwechsel
liefern wir stets die Nachfolgetypen zum aktuellen Preis. Bei geringfügigen
Preiserhöhungen erfolgt keine Benachrichtigung. Für die Anwendung und den Einbau
sind die aktuellen Bedienungs- und Einbauanleitungen der Hersteller sowie die
gesetzlichen Vorschriften durch den Käufer zu beachten.

1.5 Lieferterminangaben unsererseits sind nur ungefähr. Bei Terminüberschreitung
steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, wenn er uns schriftlich eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat und diese mindestens vier Wochen überschritten ist.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise in EUR /€
maßgebend. Alle im Katalog angegebenen Preise stellen eine unverbindliche Preisempfehlung
dar und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie gelten
für Aufträge ab einem Betrag von 50,- € Nettoauftragswert, darunter berechnen
wir 5,- € Mindermengenzuschlag. Wir behalten uns vor, Preisänderungen vorzunehmen,
wenn zwischen dem Tag der Kundenbestellung und dem vereinbarten Auslieferungsdatum
mehr als vier Monate liegen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise immer ab Werk, d.h. ohne Versand-,
Verpackungs- und Versicherungskosten. Unsere Preise sind Netto-Preise. Die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Die Preise gelten nur für
den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nachbestellungen. Bei Auslandsaufträgen
gelten alle zuvor genannten Bedingungen bis deutsche Grenze unverzollt.
Darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

2.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar
– binnen 8 Tagen abzgl. 2% Skonto oder
– binnen 30 Tagen netto
Die Zahlungsfristen beginnen mit dem jeweiligen Rechnungsdatum. Nach Ablauf
dieser Frist tritt Verzug ohne Mahnung ein, gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Das Recht
zu einem früheren Zeitpunkt Mahnung auszusprechen, wird hierdurch nicht berührt.
Mit Eintritt des Verzuges entfallen alle Rabatte; die Rabattdifferenz wird nachberechnet.
Ebenso entfallen Stundungen oder anderweitig gültige Zahlungsziele. Die Höhe
des Verzugszinses bemisst sich nach § 288 BGB.

Wichtig:
- Lieferungen an Privatkunden und nicht registrierte Kunden erfolgen per Vorkasse oder Nachnahme.
- Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen per Vorkasse.

2.3 Im Übrigen sind wir berechtigt, wenn der Kunde Kaufmann i.S. des HGB ist, Fälligkeitszinsen
in Höhe von 6% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz mindestens jedoch
12% p.a. zu berechnen. Der Zinsberechnung für die Rabattdifferenzberechnung
liegt das ursprüngliche Rechnungsdatum zugrunde.

2.4 Leistungsbestimmungen des Kunden bei Zahlung sind uns gegenüber unwirksam;
alle eingehenden Zahlungen verrechnen wir zuerst auf die Zinsen, dann auf etwaige
Kosten und am Schluss jeweils auf die älteste Forderung. Skonto kann nur in Anspruch
genommen werden, wenn alle vorausgegangenen Rechnungen fristgerecht
bezahlt sind.

2.5 Nachnahmelieferung, Vorkasse oder Rücktritt vom Vertrag stehen uns zu, wenn Tatsachen
bekannt werden, die an der Bonität des Kunden zweifeln lassen.

2.6 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

2.7 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es wird aus
Rechten aus demselben Vertragsverhältnis abgeleitet. Ebenso ausgeschlossen ist
das Recht zur Aufrechnung, sofern nicht der vom Kunde geltend gemachte Anspruch
durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

2.8 Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Teilnahme an Lastschriftverfahren
und ermächtigt uns hiermit - widerruflich - Rechnungsbeträge, sollten sie nicht
innerhalb der 30-Tagesfrist gem. obiger Ziff. 2.2 bezahlt sein, vom Konto des Kunden
abzubuchen. Der Kunde verpflichtet sich, sofern seine Bankverbindung nicht bekannt
ist, diese auf unser Anfordern hin unverzüglich mitzuteilen.


3. Gewährleistung

3.1 Bei Nachweis etwaiger Mängel leisten wir während einer Frist von 12 Monaten nach
erfolgter Ablieferung Gewähr, sofern der Besteller den ihm gemäß § 377 HGB obliegenden
Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, wie
folgt: Alle an den Kunden gelieferten Waren sind sofort nach Erhalt auf erkennbare
Mängel zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind uns gegenüber unverzüglich
schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung anzuzeigen. Im Fall begründeter
Mängelrüge sind wir zur Ersatzlieferung Zug um Zug gegen Rückgabe des
beanstandeten Teiles bereit. Weitergehende Ansprüche, insbesondere einen Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbstentstanden sind (Mangelfolgeschäden)
sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.2 Sollte sich an dem Liefergegenstand ein Fehler herausstellen, der einen Garantieanspruch
gegenüber dem Hersteller auslöst, sind wir bei der Abwicklung unterstützend
behilflich, ohne dass dem Kunden Ansprüche uns gegenüber erwachsen. Wir berechnen
für unsere Unterstützungsleistung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20%
des Warenwerts, zzgl. etwa anfallender Frachtkosten. Das Recht des Käufers, den
Nachweis zu führen, dass die Bearbeitungskosten geringer ausfallen, wird hierdurch
nicht berührt.


4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender
Forderungen unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt anstelle unseres Eigentumsvorbehaltes
die aus dem Veräußerungsgeschäft resultierende Forderung. Wird durch
Verbindung oder Verarbeitung unserer Ware mit anderen Gegenständen eine neue
Sache hergestellt, so erwerben wir an dieser Miteigentum in dem Verhältnis des von
uns gelieferten Warenwertes zur gesamten neuen Sache. Der Kunde tritt schon jetzt
den erstrangigen Teil des dem Verkaufserlös hinsichtlich der neuen Sache bis zur
Höhe unseres Sicherungsanspruchs an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Werkzeuge und Messgeräte sind keine Handelsware und bedürfen bei noch offener
Rechnung uns gegenüber für den Weiterverkauf unsere Zustimmung.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, über den Verbleib der gelieferten Ware und den Bestand
der im Weg des verlängerten Eigentumsvorbehaltes an uns abgetretenen Forderung
sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

4.3 Im Verzugsfall sind wird berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
zum Zweck der Sicherungsverwahrung herauszuverlangen; ein Rücktritt vom Vertrag
ist damit nicht verbunden; das Herausgabeverlangen erfolgt nur zur Sicherung unserer
Zahlungsansprüche. Müssen wir zur Rettung unserer Rechte und Forderung von
dem Käufer an diesen gelieferten Ware zurücknehmen, aussondern oder sonst wie
sicherstellen, so gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir
sind berechtigt, auf die zurückgenommenen ausgesonderten oder sonst wie sichergestellten
Waren Abschläge in Höhe von 20% vom Rechnungswert vorzunehmen.
Das Recht des Käufers den Nachweis zu führen, dass geringere Abschläge gerechtfertigt
wären, wird hierdurch nicht berührt. Darüber hinaus ist der Käufer für jede Art
der Wertminderung, die die gelieferte Ware erleidet, voll ersatzpflichtig.

4.4 Der Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur insoweit
erfolgen, als die in Ziffer 4.1 vereinbarte Forderungsabtretung nicht gefährdet ist und
Abtretungsverbote nicht entgegenstehen.

4.5 Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist als uns gehörend zu kennzeichnen;
der Kunde hat uns von jeder Intervention zu Lasten unseres Eigentums unverzüglich
zu unterrichten; alle zur Verteidigung unserer Rechte gegenüber Dritten entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Käufers.


5. Rücknahmen, Umtausch

Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Absprache (Rücksendenummer anfordern),
in Originalverpackung, mit Rechnungskopie, Grund der Beanstandung und frei
Haus an uns zurückgenommen. Sollten wir ausnahmsweise zur Waren- oder Auftragsrücknahme
bereits sein, berechnen wird eine Arbeitskostenpauschale von 20 %
des Rechnungswertes; das Recht des Kunden den Nachweis darüber zu führen, dass
uns ein geringerer Kostenaufwand entstanden ist, wird hierdurch nicht berührt.
Wenn wir uns im Einzelfall zu einem Warenumtausch bereit erklären, berechnen wir
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Rechnungswertes. In keinem Fall
wird ein Umtausch oder Rücknahme bei Streckengeschäften sowie Ware, die extra
für den Käufer beschafft wurde, also keine Lagerware ist, durchgeführt. Eine
Rücknahme von Feuerungsautomaten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wertdifferenzen zu unseren Lasten werden nur per Gutschrift ausgeglichen; eine
Ausbezahlung ist nicht möglich.


6. Schlussbestimmungen


6.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

6.2 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht;
es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.

6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn. Wir können gegen den Vertragspartner
nach unserer Wahl auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen
Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand Klage erheben.

6.4 Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen
mit dem Vertragspartner ist Paderborn. Absprachen zur Kostentragung
beinhalten keine Änderung des vorstehenden Erfüllungsorts.

6.5 Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an
zentraler Stelle gespeichert.

6.6 Der Katalog sowie unsere Firmen- und Markenzeichen sind den beteiligten Verkehrskreisen
bekannt. Ein ohne Genehmigung erfolgter Nachdruck unseres Katalogs
(auch auszugsweise) ist daher geeignet, Verwechslungen hervorzurufen. Jeder Verletzer
wird auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

6.7 Alle Texte, Bilder, Grafiken, Ton-, Video und Animationsdateien sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden. Einige unserer Internet-Seiten enthalten auch Bilder, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.
Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitung oder sonstige Benutzung des Inhalts der einzelnen Seiten oder der gesamten Homepage bedarf der Zustimmung von Reichmann Interklima. Jede weitere kommerzielle Nutzung ist untersagt.


Stand: 11/ 2006

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